Daueraufenthalt in Paraguay 2026: Voraussetzungen, Solvenznachweis und Verfahren
Der vollständige Leitfaden zum Daueraufenthalt in Paraguay nach der Resolución DNM 407/2026: Zugangswege, Solvenznachweis je Kategorie, Umwandlungsverfahren, amtliche Gebühren und die Regeln, die nach der Erteilung gelten.
Seit Juli 2026 genügt für den Daueraufenthalt in Paraguay nicht mehr eine temporäre Aufenthaltskarte, deren Laufzeit endet. Die Resolución DNM N° 407/2026 verlangt den Nachweis tatsächlicher Einkünfte oder Mittel, die mit dem im Antrag auf temporären Aufenthalt angegebenen Beruf übereinstimmen, und dies zu einem Zeitpunkt, an dem Migraciones eine Rekordzahl von Anträgen bearbeitet.
Dieser Leitfaden zeichnet den gesamten Weg nach: den Status selbst, die Änderungen durch die Reform, den Solvenznachweis je nach Profil, das Verfahren, die amtlichen Gebühren und die Zeit nach der Erteilung.
Was ist der Daueraufenthalt in Paraguay?
Der Daueraufenthalt (residencia permanente) ist die von der Dirección Nacional de Migraciones (DNM) erteilte Genehmigung, sich zeitlich unbegrenzt in Paraguay aufzuhalten. Im allgemeinen Verfahren erhält man ihn im Anschluss an den temporären Aufenthalt, der für höchstens zwei Jahre gewährt wird, durch einen Kategoriewechsel (cambio de categoría). Ab diesem Status läuft auch die Frist für die Einbürgerung.
Ein unbefristeter Status, eine zu erneuernde Karte
Die Ley N° 6984/2022 definiert den Daueraufenthalt als die Genehmigung, im Staatsgebiet „residir indefinidamente“. Alle zehn Jahre erneuert wird die von Migraciones ausgestellte permanente Aufenthaltskarte (carnet de admisión permanente, im Gesetz carnet de residencia genannt), nicht der Status selbst.
Sobald diese Karte vorliegt, stellt die Nationalpolizei die cédula de identidad für Daueraufenthaltsberechtigte aus, die nach Angaben von Migraciones zehn Jahre gültig ist. Sie wird zu Ihrem einzigen Ausweisdokument in Paraguay.
Die Wege zum Daueraufenthalt
Die meisten Ausländer gehen den Weg über den Kategoriewechsel. Das Gesetz sieht weitere Wege vor, von denen einige keinen vorherigen temporären Aufenthalt voraussetzen.
| Weg | Für wen | Vorheriger temporärer Aufenthalt |
|---|---|---|
| Kategoriewechsel | Temporär Aufenthaltsberechtigte nach der Ley N° 6984/2022 | Ja |
| Mercosur-Aufenthaltsabkommen | Staatsangehörige Argentiniens, Brasiliens und Uruguays (Ley N° 3565/2008); Boliviens und Chiles über ein gesondertes Abkommen (Ley N° 3578/2008) | Ja, temporärer Mercosur-Aufenthalt |
| Investition (SUACE und Investor Pass) | Investor als natürliche Person mit der Investorenbescheinigung des Ministeriums für Industrie und Handel | Nein |
| Familie eines rückgekehrten Paraguayers | Ehegatte, Kinder, Enkel bis 18 Jahre und Ehegatte des Kindes | Nein |
| Ehegatten und Kinder von Paraguayern | Personen im Sinne der Ley N° 2193/2003, die zunächst ihre cédula erhalten | Nein |
Der Investitionsweg erfordert mindestens 70.000 USD für ein produktives Projekt, das auf der Grundlage eines genehmigten Geschäftsplans mindestens fünf formelle Arbeitsplätze schafft, sowie 200.000 USD für eine Immobilien- oder Finanzinvestition; die Finanzinvestition muss mindestens zwei Jahre gehalten werden. Ein Vermögenswert, der ausschließlich persönlich oder familiär genutzt wird, wird nicht berücksichtigt. Unser Leitfaden zum Investor Pass und zum SUACE erläutert die Voraussetzungen im Einzelnen.
Was der Daueraufenthalt gegenüber dem temporären Aufenthalt ändert
- Abwesenheiten. Wer als temporär Aufenthaltsberechtigter länger als ein Jahr abwesend ist, verliert den Zugang zur Umwandlung und riskiert die Aufhebung seines Aufenthaltstitels; Daueraufenthaltsberechtigte dürfen weniger als drei Jahre abwesend sein, mit Genehmigung auch länger.
- Einbürgerung. Die drei Jahre, die für den Antrag auf die Staatsangehörigkeit erforderlich sind, zählen ab der Erteilung des Daueraufenthalts.
Resolución DNM 407/2026: was sich tatsächlich ändert
Die am 28. Mai 2026 unterzeichnete Resolución DNM N° 407/2026 vereinheitlicht die Kriterien für den Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz (acreditación de solvencia económica), der für den Daueraufenthalt verlangt wird. Nach Angaben von Migraciones gilt sie für Anträge, die ab dem 6. Juli 2026 eingereicht werden. Ihr Grundgedanke lässt sich in einem Satz fassen: Solvenz wird nicht mehr vermutet, sie muss nachgewiesen werden.
Was der Text vorsieht
Die Resolución ersetzt die Nachweislisten von 2024 durch ein einheitliches Raster aus zwölf Kategorien und stellt vier Grundsätze auf:
Eine Zulässigkeitsvoraussetzung
Der Antragsteller weist Mittel zum Lebensunterhalt nach, die „lícitos, suficientes y verificables“ sind und niemals vermutet werden dürfen.
Die Übereinstimmung mit dem temporären Aufenthalt
Die Nachweise werden am Maßstab des Berufs beurteilt, der im Antrag auf temporären Aufenthalt angegeben wurde, sofern keine nachgewiesene Änderung vorliegt.
Die eidesstattliche Erklärung
Jeder Aufenthaltsantrag gilt samt seinen Unterlagen und Angaben als eidesstattliche Erklärung (declaración jurada).
Der Beruf verschwindet von der Karte
Er bleibt im System von Migraciones gespeichert, wird aber nicht mehr auf die Aufenthaltskarte gedruckt.
Der Text schützt auch den Antragsteller: Lassen die Unterlagen seine tatsächliche Lage erkennen, müssen die Sachbearbeiter den Antrag der passendsten Kategorie zuordnen. Die DNM behält sich hingegen vor, einen Antrag abzulehnen, wenn die Solvenz nicht nachgewiesen ist.
Was sich nicht ändert und was offen bleibt
Die Reform betrifft im Wesentlichen die Solvenz. Der Zeitplan des Kategoriewechsels, die Grundliste der Unterlagen und der vorherige temporäre Aufenthalt richten sich weiterhin nach der Ley N° 6984/2022 und den Vorschriften von Migraciones, und ein beziffertes Mindesteinkommen nennt der Text nicht.
Zwei Punkte sind nur unzureichend geregelt. Der Artikel über digitale Nomaden bricht in dem von der DNM veröffentlichten Text ab: Nur die erste der vorgesehenen Optionen ist dort enthalten. Die für Gesellschaften vorgesehenen Unterlagen betreffen Aktionäre und EAS (vereinfachte Aktiengesellschaften), sagen aber nichts über die Gesellschafter einer SRL.
Die Resolución bezieht sich schließlich auf das allgemeine Verfahren und auf das mit der Ley N° 3565/2008 geschlossene Mercosur-Abkommen. Das auf Bolivien und Chile erweiterte Abkommen (Ley N° 3578/2008) erwähnt sie nicht: Ob sie auf Staatsangehörige dieser beiden Länder anzuwenden ist, ist weder in der Resolución noch in den bekannten Texten geregelt.
Die Solvenz nachweisen: die 12 Kategorien
Beim Kategoriewechsel wird die Solvenz für den Daueraufenthalt in Paraguay in einer der zwölf Kategorien der Resolución DNM N° 407/2026 nachgewiesen. Jede Kategorie hat ihre eigenen Unterlagen, doch für alle gilt dieselbe Regel: Darzulegen ist eine tatsächliche wirtschaftliche Lage, die mit dem beim temporären Aufenthalt angegebenen Beruf übereinstimmt. Eine Änderung der Lage bleibt möglich, sofern sie nachgewiesen wird.
Die Kategorien und ihre Unterlagen
Ausländische Dokumente müssen legalisiert oder mit Apostille versehen und gegebenenfalls ins Spanische übersetzt werden. Die Nachweise der Berufsausübung von Akademikern und Technikern sind in beglaubigter Kopie vorzulegen.
| Kategorie | Von der Resolución DNM N° 407/2026 verlangte Unterlagen |
|---|---|
| Akademische Berufe | Eingetragener Hochschulabschluss mit Sichtvermerk des Bildungsministeriums (MEC), zusammen mit einem Nachweis der Berufsausübung: Bescheinigung über die Anmeldung bei der Sozialversicherung IPS, Vertrag mit Sichtvermerk des Arbeitsministeriums oder Erklärungen zur IVA (Mehrwertsteuer) der letzten drei Monate bzw. zur IRP (Einkommensteuer natürlicher Personen) des letzten Jahres mit der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung (constancia de cumplimiento tributario), die eine Tätigkeit erkennen lassen müssen |
| Techniker | Eingetragener Technikerabschluss mit Sichtvermerk des MEC, mit denselben Nachweisen der Berufsausübung |
| Arbeitnehmer | Bescheinigung über die Anmeldung beim IPS oder Arbeitsvertrag, der vom Arbeitsministerium mit Sichtvermerk versehen, genehmigt und registriert ist |
| Selbstständige (Handel und Dienstleistungen) | Bescheinigung über die Registrierung als Steuerpflichtiger (Constancia de Persona Física), mit den IVA-Erklärungen der letzten drei Monate oder der IRP-Erklärung des letzten Jahres und der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, die eine Tätigkeit erkennen lassen müssen |
| Digitale Nomaden | Arbeitsbescheinigung, die das Arbeitsverhältnis bestätigt und die bezogenen Einkünfte sowie deren Zahlungsweise angibt; ausländische Dokumente legalisiert oder mit Apostille versehen und übersetzt |
| Eigentümer | Im Registro Unificado Nacional (RUN) eingetragener Eigentumstitel, „con registro previo en los últimos dos (2) años“; die DNM kann den Nachweis der Einkünfte aus dem Eigentum verlangen |
| Aktionäre | Im RUN eingetragene Gründungsurkunde, in der der Antragsteller genannt ist, Aktienbücher oder elektronische Bescheinigung; bei einer EAS Bescheinigung der DGPEJBF |
| Landwirte und Viehzüchter | Eigentumstitel eines eingetragenen, landwirtschaftlich genutzten Grundstücks mit der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung und der Bescheinigung als Steuerpflichtiger, oder Nachweis über den Verkauf der Erzeugnisse bzw. über eine eingetragene Marke, mit der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung |
| Ordensleute | Bescheinigung über die Eintragung der Kongregation beim MEC und Schreiben der Kongregation, das die Funktion bestätigt und die Übernahme der Aufenthaltskosten erklärt |
| Rentner und Pensionäre | Renten- oder Pensionsbescheinigung mit Angabe des bezogenen Betrags und der Zahlungsweise, legalisiert oder mit Apostille versehen |
| Abhängige Angehörige | Insbesondere der wirtschaftlich abhängige Ehegatte (Heiratsurkunde und cédula oder Aufenthaltskarte des Ehegatten) sowie wirtschaftlich abhängige Eltern oder Großeltern |
| Studierende | Ordnungsgemäße Einschreibung während der zwei Jahre des temporären Aufenthalts, mit dem Nachweis eigener Einkünfte oder familiärer Unterstützung |
Fälle, die besondere Aufmerksamkeit verdienen
Einkünfte aus ausländischen Quellen
Eine ausländische Rente fällt unter die Kategorie der Rentner. Wer aus der Ferne als Arbeitnehmer eines ausländischen Unternehmens tätig ist, fällt grundsätzlich unter die Kategorie der Fernarbeitskräfte und digitalen Nomaden. Keine der beiden verlangt eine RUC-Nummer. Da der Text für Nomaden unvollständig ist, empfiehlt sich eine Arbeitsbescheinigung, die die Einkünfte und ihre Zahlungsweise sehr genau angibt. Unser Leitfaden für digitale Nomaden in Paraguay ergänzt diesen Punkt.
Eigentümer
Die Formulierung „con registro previo en los últimos dos (2) años“ lässt sich als Eintragung verstehen, die mehr als zwei Jahre zurückliegt, oder als Eintragung, die in den letzten zwei Jahren erfolgt ist. Eine amtliche Klarstellung ist bislang nicht bekannt.
Der Ehegatte ohne Erwerbstätigkeit
Wer beim temporären Aufenthalt als „ama de casa“ angegeben wurde, fällt nach dem amtlichen Merkblatt von Migraciones unter die Kategorie der abhängigen Angehörigen.
Händler und Selbstständige: der Fall der meisten Auswanderer
Die Kategorie der Selbstständigen in Handel und Dienstleistungen betrifft die meisten in Paraguay ansässigen Auswanderer, weil sie ihren temporären Aufenthalt häufig mit diesem Profil erhalten haben. Seit der Resolución DNM N° 407/2026 lässt sich dieses Profil nicht mehr durch eine bloße steuerliche Registrierung belegen: Nachzuweisen ist eine tatsächliche, erklärte und aktuelle Tätigkeit.
Was die DNM prüft
Bei der Umwandlung dient der beim temporären Aufenthalt angegebene Beruf als Vergleichsmaßstab. Wer als Händler registriert ist, legt daher die Unterlagen der Kategorie der Selbstständigen vor oder weist nach, dass er seine Tätigkeit gewechselt hat.
Die Unterlagen umfassen die Bescheinigung über die Registrierung als Steuerpflichtiger (Constancia de Persona Física), die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (constancia de cumplimiento tributario) und die IVA-Erklärungen der letzten drei Monate oder die IRP-Erklärung des letzten Jahres.
RUC-Registrierung und Steuererklärungen frühzeitig angehen
Eine steuerliche Historie entsteht nicht in wenigen Wochen: Die RUC-Registrierung und die Erklärungen sollten lange vor dem Einreichungszeitraum beginnen, idealerweise schon in den ersten Monaten des temporären Aufenthalts.
Die Erklärungen erfordern anschließend eine regelmäßige buchhalterische Betreuung. Unser Team bietet eine jährliche Buchhaltungsbetreuung an, die auf diese Anforderung zugeschnitten ist und die IVA-Erklärungen sowie je nach Fall die IRP-Erklärungen umfasst. Unser Leitfaden zur IRP stellt die Regeln dar.
Die Umwandlung in den Daueraufenthalt Schritt für Schritt
Der Kategoriewechsel zum Daueraufenthalt wird persönlich bei Migraciones beantragt, innerhalb der 90 Tage vor Ablauf der temporären Aufenthaltskarte. Die Unterlagen umfassen Ausweisdokumente, in Paraguay ausgestellte Führungszeugnisse und den Solvenznachweis. Liegt die permanente Aufenthaltskarte vor, erhält man die cédula in einem zweiten Verfahren bei der Nationalpolizei.
Wann der Antrag zu stellen ist
Der Ablauf berechnet sich ab dem Ausstellungsdatum, das auf der temporären Aufenthaltskarte (Carnet de Residencia Temporal) angegeben ist. Bei einer Karte mit zwei Jahren Laufzeit öffnet sich das Zeitfenster also etwa im einundzwanzigsten Monat.
- 90 Tage vor Ablauf
Beginn des Einreichungszeitraums
Der Kategoriewechsel kann bei Migraciones beantragt werden, mit vollständigen Unterlagen und vorbereitetem Solvenznachweis.
- Bis 30 Tage danach
Verspätete Einreichung mit Bußgeld
Der Kategoriewechsel bleibt möglich, gegen ein Bußgeld, dessen Höhe die Gebührenordnung von Migraciones festlegt.
- Bis sechs Monate danach
Verlängerung des temporären Aufenthalts
Nach dem Merkblatt von Migraciones kann dann die Verlängerung (prórroga) des temporären Aufenthalts beantragt werden, mit Bußgeld; das Gesetz verlangt zudem eine noch gültige cédula. Andernfalls bleibt ein neuer Antrag auf temporären Aufenthalt möglich.
Für Mercosur-Staatsangehörige sieht das Abkommen dieselbe Frist von 90 Tagen vor Ablauf vor, jedoch keine Nachfrist.
Eine Abwesenheit kann vorab genehmigt werden, auf einen Antrag hin, der spätestens einen Monat vor Ablauf des einen Jahres zu stellen ist. Welche Wirkung dies auf die Umwandlung hat, bleibt offen. Die Resolución DNM N° 81/2026 verweist jede Abwesenheit von mehr als einem Jahr ausnahmslos auf die Verlängerung, während die jüngere Resolución DNM N° 376/2026 es erlaubt, die Abwesenheit bis zum Vortag der Frist für die Umwandlung oder die Verlängerung zu genehmigen. Vor einem längeren Aufenthalt außerhalb Paraguays sollte man sich die eigene Lage von Migraciones bestätigen lassen.
Die erforderlichen Unterlagen
Das im Juli 2026 aktualisierte amtliche Merkblatt von Migraciones legt die folgende Liste fest. Jedes Dokument ist im Original mit einer beglaubigten Kopie vorzulegen; die Bescheinigungen werden ab 14 Jahren verlangt.
Ausweisdokument des Herkunftslandes
Gültiger Reisepass, Personalausweis oder DNI.
Paraguayische cédula (cédula de identidad)
Gültig, oder Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige.
Temporäre Aufenthaltskarte (Carnet de Residencia Temporal)
Von Migraciones im Rahmen des temporären Aufenthalts ausgestellt.
Nachweise jeder Änderung
Personenstand, Beruf oder Name, die sich seit dem temporären Aufenthalt geändert haben.
Führungszeugnis für Ausländer (Certificado de Antecedentes para Extranjeros)
Ausgestellt von der Informatikabteilung der Nationalpolizei.
Leumundszeugnis (Certificado de Antecedentes de Buena Conducta)
Ausgestellt von der Identifikationsabteilung der Nationalpolizei.
Gerichtliches Führungszeugnis (Certificado de Antecedentes Judiciales)
In Paraguay ausgestellt.
Interpol-Bescheinigung (certificado de antecedentes expedido por Interpol)
In Asunción ausgestellt.
Solvenznachweis (acreditación de solvencia económica)
Je nach der Kategorie, die Ihrem Profil entspricht.
Hinzu kommen ein Auszug über die Ein- und Ausreisen, den Migraciones kostenlos erstellt, und eine eidesstattliche Erklärung über die elektronische Zustellanschrift (declaración jurada de domicilio electrónico).
Apostille, Übersetzung und Gültigkeit der Bescheinigungen
Jedes ausländische Dokument muss gültig sein und legalisiert oder mit Apostille versehen werden. Übersetzt wird es ins Spanische von einem in Paraguay eingetragenen öffentlichen Übersetzer oder im Ausland von einem befugten öffentlichen Übersetzer, dessen Übersetzung dann ihrerseits mit Apostille zu versehen oder zu legalisieren ist. Mercosur-Staatsangehörige sind davon befreit, Reisepass, Personalausweis, Geburts- und Heiratsurkunden sowie das Strafregisterzeugnis übersetzen zu lassen; Migraciones kann im Zweifelsfall dennoch eine Übersetzung verlangen.
Die sogenannte Sechsmonatsregel gilt nur für ausländische Strafregisterauszüge ohne Angabe einer Gültigkeitsdauer, bei Anträgen, die bei Migraciones eingereicht werden. Die übrigen Unterlagen müssen zum Zeitpunkt der Einreichung lediglich gültig und aktuell sein.
Einreichung, Nachverfolgung und Fristen
Das Verfahren ist höchstpersönlich und erfolgt vor Ort; die Nachverfolgung des Antrags kann anschließend einem rechtlichen Vertreter übertragen werden. Der Hauptsitz von Migraciones in Asunción (Caballero N° 201, Ecke Eligio Ayala) empfängt Besucher montags bis freitags von 7:00 bis 14:30 Uhr in der Reihenfolge ihres Eintreffens. Regionalbüros, insbesondere in Ciudad del Este und Encarnación, sowie mobile Einsatzteams ergänzen dieses Netz.
Migraciones nennt keine Bearbeitungsdauer für den Daueraufenthalt, und das Rekordaufkommen an Anträgen im Jahr 2026 hat die Behörde veranlasst, einen Notfallplan aufzustellen. Eine vorsichtige Zeitplanung berücksichtigt diesen Umstand.
Die cédula für Daueraufenthaltsberechtigte
Nach Ausstellung der permanenten Aufenthaltskarte wird die temporäre cédula bei der Identifikationsabteilung der Nationalpolizei als cédula für Daueraufenthaltsberechtigte erneuert. Die Unterlagen umfassen die bisherige cédula, eine beglaubigte Kopie der permanenten Aufenthaltskarte (Carnet de Admisión Permanente) und des Ausweisdokuments des Herkunftslandes, die Interpol-Bescheinigung, eine Lebens- und Wohnsitzbescheinigung (certificado de vida y residencia), die Karte des Ausländerregisters (Carnet del Registro de Extranjeros) und das Führungszeugnis der Identifikationsabteilung. Ein Strafregister des Herkunftslandes wird in diesem Schritt nicht verlangt.
Die cédula kann nur vom Inhaber selbst abgeholt werden, was eine erneute Anwesenheit in Paraguay voraussetzt.
Was kostet der Daueraufenthalt?
Die amtlichen Gebühren für den Daueraufenthalt in Paraguay werden in Jornales festgesetzt; ein Jornal entspricht dem gesetzlichen Mindesttagelohn, seit dem 1. Juli 2026 also 117.077 Gs. Der Kategoriewechsel kostet 2.926.925 Gs; hinzu kommen die Ansässigkeitsbescheinigung (certificado de radicación) und gegebenenfalls ein Bußgeld oder Gebühren für die Aktualisierung der Angaben.
Die amtlichen Gebühren
Daueraufenthalt, einschließlich Kategoriewechsel
2.926.925 Gs
Migraciones, Barzahlung
Ansässigkeitsbescheinigung (certificado de radicación)
234.154 Gs
Migraciones
Aktualisierung der Angaben (cambio de información)
234.154 Gs
Falls sich Ihre Daten geändert haben
Bußgeld bei Einreichung nach Ablauf
702.462 Gs
Betrag laut Gebührenordnung von Migraciones
Interpol-Bescheinigung
117.077 Gs
Ein gesetzlicher Mindesttagelohn (Jornal)
Diese Beträge entsprechen der von Migraciones veröffentlichten Gebührenordnung, die seit dem 1. Juli 2026 gilt. Die Vorschriften von Migraciones sehen für die verspätete Einreichung ein Bußgeld vor, ohne dessen Höhe festzulegen: Beziffert wird es erst durch die Gebührenordnung. Bei Kartenzahlung fällt eine Provision von 2 bis 3 % zuzüglich IVA an. Hinzu kommen die Erneuerung der cédula, die übrigen polizeilichen und gerichtlichen Bescheinigungen, die Apostillen, die Übersetzungen und die notariell beglaubigten Kopien.
Die Begleitung
Die Kosten einer Begleitung hängen weniger vom Verfahren als vom einzelnen Fall ab: von der Solvenzkategorie, der Übereinstimmung mit dem temporären Aufenthalt, der steuerlichen Situation und den Unterlagen, die erst noch zu beschaffen sind. Sie werden nach Prüfung der Unterlagen im Anschluss an ein erstes Beratungsgespräch festgelegt.
Nach Erteilung des Daueraufenthalts
Der Daueraufenthalt in Paraguay bleibt bestehen, solange der Inhaber die Gesetze einhält und nicht drei Jahre oder länger ohne Genehmigung abwesend ist; die Aufenthaltskarte hingegen wird alle zehn Jahre erneuert. Nach drei Jahren eröffnet er die Möglichkeit, die paraguayische Staatsangehörigkeit zu beantragen.
Die Aufenthaltskarte alle zehn Jahre erneuern
Die neue permanente Aufenthaltskarte ist ab ihrer Ausstellung zehn Jahre gültig. Für den Antrag sind beglaubigte Kopien der Karte, der cédula, sofern vorhanden, und des Ausweisdokuments des Herkunftslandes vorzulegen, zusammen mit den Nachweisen über eine etwaige Änderung des Berufs oder der persönlichen Daten. Die Gebühren betragen 468.308 Gs.
Abwesenheiten: die Dreijahresregel
Nach der Ley N° 6984/2022 verliert ein Daueraufenthaltsberechtigter, der länger als drei Jahre ohne Rechtfertigung abwesend ist, seinen Status; das Verfahren von Migraciones erfasst dagegen Abwesenheiten von drei Jahren oder länger. Vorsichtshalber sollte man daher vor dem dritten Jahrestag der Ausreise zurückkehren.
Eine längere Abwesenheit kann um bis zu ein weiteres Jahr genehmigt werden, auf einen Antrag hin, der spätestens drei Monate vor Ablauf der drei Jahre zu stellen ist; nachzuweisen sind dabei die Absicht, wieder in Paraguay zu leben, und die Bindungen an das Land. Der Antrag kostet 234.154 Gs; ein verspäteter Antrag wird abgelehnt, und schweigt Migraciones 60 Tage lang, gilt dies als Ablehnung.
Ein verlorener Status kann innerhalb von drei Jahren nach der Aufhebung wiedererlangt werden. Dazu ist zunächst ein spontaner oder gelegentlicher Aufenthalt (residencia espontánea u ocasional) zu erwirken und für dessen Dauer in Paraguay zu verbringen; anschließend wird der Antrag am Hauptsitz von Migraciones gestellt. Er kostet 2.341.540 Gs, zuzüglich 936.616 Gs für den spontanen Aufenthalt und der Kosten der verlangten Unterlagen.
Auf dem Weg zur Einbürgerung
Die paraguayische Verfassung erlaubt es einem Ausländer, die Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu beantragen, wenn er volljährig ist, drei Jahre Aufenthalt nachweist, in Paraguay eine Tätigkeit ausübt und einen guten Leumund vorweist. Nach der Verordnung des Obersten Gerichtshofs (Corte Suprema de Justicia) zählen die drei Jahre ab der Erteilung des Daueraufenthalts.
Dieser Aufenthalt muss ununterbrochen sein und mit einem tatsächlichen Wohnsitz in Paraguay einhergehen; der Gerichtshof schließt Bewerber aus, die in den drei Jahren vor dem Antrag mehr als drei Monate pro Jahr abwesend waren. Eine mündliche oder schriftliche Prüfung erstreckt sich auf eine der Amtssprachen (Kastilisch oder Guaraní), die Geschichte, die Geografie und die Verfassungsbestimmungen über den Verlust der Staatsangehörigkeit.
Die Verfassung lässt eine mehrfache Staatsangehörigkeit nur aufgrund eines völkerrechtlichen Gegenseitigkeitsvertrags mit Verfassungsrang zu: Dieser Punkt ist vor Einleitung des Verfahrens für jedes Land gesondert zu prüfen.
Den Antrag auf Daueraufenthalt erfolgreich stellen
Der Daueraufenthalt in Paraguay bleibt für temporär Aufenthaltsberechtigte erreichbar, die ihre Unterlagen rechtzeitig vorbereiten. Seit der Resolución DNM 407/2026 entscheidet jedoch der Nachweis einer tatsächlichen wirtschaftlichen Lage. Drei Punkte geben den Ausschlag:
- Den Einreichungszeitraum einplanen, der 90 Tage vor Ablauf der Aufenthaltskarte beginnt.
- Den Solvenznachweis schon während des temporären Aufenthalts vorbereiten, insbesondere als Händler oder Selbstständiger, dessen Steuererklärungen eine Tätigkeit widerspiegeln müssen.
- Einen stimmigen Antrag vorlegen, der dem beim temporären Aufenthalt angegebenen Beruf entspricht, und jede seitdem eingetretene Änderung nachweisen.
Häufige Fragen
Ja, in einigen gesetzlich vorgesehenen Fällen. Investoren mit einer Bescheinigung des Ministeriums für Industrie und Handel (SUACE oder Investor Pass) erhalten ihn unmittelbar, ebenso die ausländischen Familienangehörigen eines rückgekehrten Paraguayers. Ehegatten und Kinder von Paraguayern durchlaufen ein eigenes Verfahren, das mit der cédula beginnt. Im allgemeinen Verfahren bleibt der temporäre Aufenthalt Voraussetzung.
Nicht unbedingt. Der Kategoriewechsel kann noch 30 Tage nach Ablauf beantragt werden, gegen das Bußgeld laut Gebührenordnung von Migraciones (702.462 Gs). Danach verweist das Merkblatt von Migraciones auf die Verlängerung des temporären Aufenthalts innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf, wobei das Gesetz eine noch gültige cédula verlangt; andernfalls bleibt ein neuer Antrag auf temporären Aufenthalt möglich. Mercosur-Staatsangehörige haben keine Nachfrist.
Eine ausländische Rente fällt unter die Kategorie der Rentner, mit einer Bescheinigung über den Betrag und die Zahlungsweise. Ein Gehalt, das ein ausländischer Arbeitgeber für Fernarbeit zahlt, fällt grundsätzlich unter die Kategorie der Fernarbeitskräfte und digitalen Nomaden, mit einer Arbeitsbescheinigung, die die Einkünfte angibt. Beide Kategorien verlangen keine RUC-Nummer; die Unterlagen werden mit Apostille versehen und gegebenenfalls übersetzt.
Weniger als drei Jahre ununterbrochener Abwesenheit. Ab drei Jahren ohne Genehmigung kann Migraciones den Status nach Abschluss eines Verfahrens aufheben. Eine längere Abwesenheit von bis zu einem weiteren Jahr kann genehmigt werden, wenn der Antrag spätestens drei Monate vor Fristablauf gestellt wird. Ein verlorener Status kann innerhalb von drei Jahren nach der Aufhebung wiedererlangt werden, nach einem spontanen oder gelegentlichen Aufenthalt.
Migraciones nennt keine Bearbeitungsdauer für den Daueraufenthalt, und das Rekordaufkommen an Anträgen im Jahr 2026 hat die Bearbeitung verlängert. Hinzu kommt anschließend die Erneuerung der cédula bei der Nationalpolizei.
Die Einbürgerung kann nach drei Jahren ununterbrochenen Daueraufenthalts beantragt werden, neben weiteren Voraussetzungen: Volljährigkeit, Tätigkeit in Paraguay, guter Leumund und tatsächlicher Wohnsitz. Sie setzt eine Prüfung zu Sprache, Geschichte, Geografie und den Verfassungsbestimmungen über den Verlust der Staatsangehörigkeit voraus. Eine mehrfache Staatsangehörigkeit ist nur aufgrund eines völkerrechtlichen Gegenseitigkeitsvertrags mit Verfassungsrang zulässig: Die Antwort hängt daher vom jeweiligen Land ab.
Ja. Da das Verfahren höchstpersönlich ist, stellt jeder seinen eigenen Antrag, doch die Unterlagen können gleichzeitig vorbereitet werden. Der wirtschaftlich abhängige Ehegatte weist seine Solvenz als abhängiger Angehöriger nach, mit der Heiratsurkunde und der cédula oder Aufenthaltskarte des anderen, und belegt jede Änderung gegenüber dem Beruf, der für seinen temporären Aufenthalt angegeben wurde.
Amtliche Quellen
- Ley N° 6984/2022 de MigracionesBiblioteca y Archivo Central del Congresobacn.gov.py
- Resolución DNM N° 407/2026 über die wirtschaftliche SolvenzDirección Nacional de Migracionesmigraciones.gov.py
- Amtliches Merkblatt zum KategoriewechselDirección Nacional de Migracionesmigraciones.gov.py
- Gebührenordnung für migrationsrechtliche VerfahrenDirección Nacional de Migracionesmigraciones.gov.py
- Erneuerung der cédula für AusländerPolicía Nacional, Departamento de Identificacionespolicianacional.gov.py
- Aufenthalt für Ehegatten und Kinder von ParaguayernDirección Nacional de Migracionesmigraciones.gov.py
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Konsultieren Sie einen qualifizierten Fachmann, bevor Sie eine Entscheidung treffen.




