
Daueraufenthalt in Paraguay: Was sich nach der DNM 407/2026 ändert
Die Resolution DNM N° 407/2026 definiert den Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz für den Übergang zum Daueraufenthalt in Paraguay neu. Das Diplom allein genügt nicht mehr: tatsächliche Einkünfte, RUC und apostillierte Nachweise werden ausschlaggebend.
Was ist die Resolution DNM N° 407/2026?
Die Resolution DNM N° 407/2026 ist eine im Juni 2026 veröffentlichte Verwaltungsentscheidung der Dirección Nacional de Migraciones. Sie präzisiert die Voraussetzungen der Acreditación de Solvencia Económica (Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz), der beim Übergang vom befristeten Aufenthalt zum Daueraufenthalt verlangt wird.
Sie stützt sich auf zwei grundlegende Rechtstexte:
- Gesetz Nr. 6984/22: das paraguayische Migrationsgesetz, das den befristeten Aufenthalt als zwingende Vorstufe zum Daueraufenthalt festlegt und die Kategorien der Aufenthaltsberechtigten definiert.
- Gesetz Nr. 3565/08: der Rahmen des Mercosur-Aufenthaltsrechts, anwendbar auf Staatsangehörige der Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten.
Solvenznachweis: die anerkannten Kategorien und ihre Dokumente
Die Resolution DNM N° 407/2026 gliedert den Solvenznachweis in mehrere Tätigkeitskategorien, denen jeweils spezifische Nachweise zugeordnet sind.
| Kategorie | Anerkannte Dokumente | RUC erforderlich? |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer in Paraguay | Beim Arbeitsministerium registrierter Arbeitsvertrag + Nachweis der IPS-Anmeldung | Nein |
| Freier Beruf / akademische Tätigkeit | Apostilliertes Diplom und Nachweis einer vergüteten Tätigkeit (IPS, Vertrag, IVA-Erklärungen) | Bei selbständiger Tätigkeit |
| Selbständiger / Dienstleister / Gewerbetreibender | RUC-Zertifikat + IVA-Erklärungen der letzten 3 Monate oder IRP | Ja |
| Aktionär / Gesellschafter | Gesellschaftsunterlagen zum Nachweis der Kapitalbeteiligung | Nein |
| Rentner / Pensionär | Apostillierter Rentenbescheid (mit Betragsangabe) | Nein |
| Grundeigentümer | Eigentumstitel + Nachweise über Mieteinnahmen | Je nach Beträgen |
| Digitaler Nomade / ausländische Einkünfte | Arbeitgeberbescheinigung oder Dienstleistungsverträge + Nachweise über erhaltene Zahlungen (apostilliert, übersetzt) | Nicht zwingend, siehe gesonderter Abschnitt |
| Unterhaltsberechtigte Person | Eidesstattliche Unterhaltserklärung + Ausweisdokument des paraguayischen Aufenthaltsberechtigten/Staatsbürgers | Nein |
| Student | Immatrikulationsbescheinigung + Nachweis über die Begleichung der letzten Studiengebühren | Nein |
Es ist keine Mindesteinkommensgrenze gesetzlich festgelegt. Jedes ausländische Dokument muss apostilliert und von einem amtlichen paraguayischen Übersetzer übersetzt werden.
Ist der RUC bei zu 100 % ausländischen Einkünften verpflichtend?
Das ist die Frage, die digitale Nomaden, internationale Freelancer und im Ausland lebende Rentner in Paraguay am häufigsten stellen. Sie verdient eine klare und zugleich differenzierte Antwort.
Was das geltende Recht besagt
Das Gesetz Nr. 6984/22 und die Resolution DNM N° 407/2026 schreiben den RUC nicht als allgemeine und absolute Voraussetzung des Daueraufenthalts vor. Der RUC wird speziell von jenen Aufenthaltsberechtigten verlangt, die ihre Solvenz als Selbständige, Gewerbetreibende oder Dienstleister mit einer steuerlichen Tätigkeit in Paraguay nachweisen möchten.
Für einen Aufenthaltsberechtigten, dessen Einkünfte ausschließlich ausländischen Ursprungs sind (ausländische Rente, ausländisches Gehalt, ausländische Dividenden, Vergütung aus einer LLC (Limited Liability Company) oder nicht-paraguayischen Gesellschaft) und der keine selbständige Tätigkeit in Paraguay anmeldet, stellt der RUC keine gesetzliche Aufenthaltsvoraussetzung dar.
Wichtige Nuancen, die Sie kennen sollten
Zwei Situationen mahnen jedoch zur Vorsicht:
1. Sie sind bei der DNM als „Selbständiger" oder „Dienstleister" registriert. Wurde Ihr befristeter Aufenthalt unter dem Profil einer selbständigen Tätigkeit beantragt, wird beim Übergang zum Daueraufenthalt die Kohärenz der Unterlagen geprüft. Eine Unstimmigkeit zwischen dem angegebenen Profil und dem Fehlen eines RUC kann den Antrag blockieren. Wurde Ihr befristeter Aufenthalt hingegen mit einem Diplom als Solvenznachweis und einem freiberuflichen Profil begründet, stellt sich die Frage des RUC nicht in gleicher Weise.
2. Sie beziehen ausländische Einkünfte aus einer Tätigkeit, die Sie physisch von Paraguay aus ausüben. In diesem Fall kann die paraguayische Steuerschwelle je nach Art und Herkunft der Einkünfte nach Maßgabe des Gesetzes Nr. 6380/19 (Steuerregime für IRE, IVA und IRP) zur Anwendung kommen, das von der DNIT verwaltet wird. Die Frage des RUC wird dann eher steuerlicher als migrationsrechtlicher Natur.
Was sich ändert: das Ende des Nachweises durch das Diplom
Über den Fall des RUC hinaus ändert sich die gesamte Logik des Solvenznachweises. Vor der Resolution DNM N° 407/2026 konnte ein apostilliertes Hochschuldiplom für sich allein genügen, um die Anforderung der wirtschaftlichen Solvenz zu erfüllen. Die Logik war implizit: Bei einem Inhaber eines höheren Bildungsabschlusses wurde vermutet, dass er in der Lage sei, für seinen Lebensunterhalt aufzukommen.
Diese Vermutung gehört nunmehr der Vergangenheit an.
Die Resolution stellt klar, dass sich die wirtschaftliche Solvenz nicht mehr auf eine akademische Qualifikation stützen kann, ohne dass eine tatsächliche und vergütete Tätigkeit nachgewiesen wird. Mit anderen Worten: Der Abschluss genügt nicht mehr, die Tätigkeit muss belegt werden.
Der Sonderfall des RUC: die Falle des Timings
Anders als auf dem Weg über das Diplom entscheiden sich manche Aufenthaltsberechtigte dafür, sich auf den RUC zu stützen. Für diejenigen, die ihn als Solvenznachweis nutzen möchten, weil sie eine selbständige Tätigkeit ausüben oder diesen Weg bevorzugen, führt die Resolution eine selten vorhergesehene zeitliche Vorgabe ein.
Die DNM verlangt IVA-Erklärungen der letzten drei Monate als Beweismittel. Ein neu eröffneter RUC erzeugt diese Erklärungen jedoch nicht rückwirkend.
Erinnerung zum Zeitplan: Nach Maßgabe des Gesetzes Nr. 6984/22 muss der Antrag auf Daueraufenthalt zwischen dem 21. und dem 24. Monat nach dem Ausstellungsdatum der befristeten Aufenthaltskarte gestellt werden. Er muss daher spätestens 90 Tage vor Ablauf dieser Karte eingeleitet werden.
Unsicher über Ihren Solvenzweg?
Je nach Ihrem Profil und Ihren Einkommensquellen wird der Solvenznachweis unterschiedlich vorbereitet. Eine Aktenprüfung sichert Ihren Übergang vor der Antragstellung ab.
Beratungstermin vereinbarenWas dies für Ihre Situation bedeutet
Sie nähern sich dem 21. Monat, ohne RUC, mit ausländischen Einkünften
Ihre Akte kann ohne RUC zusammengestellt werden, sofern Ihre ausländischen Nachweise (Verträge, Auszüge, Renten- oder Einkommensbescheide) apostilliert, übersetzt und mit Ihrem Aufenthaltsprofil kohärent sind. Eine Aktenprüfung durch Ihren Anwalt ist erforderlich, um die zulässigen Unterlagen zu validieren.
Sie nähern sich dem 21. Monat, ohne RUC, mit angemeldeter selbständiger Tätigkeit
Wurde Ihr befristeter Aufenthalt mit einem Profil als Selbständiger oder Freiberufler begründet, kann das Fehlen eines aktiven RUC ein Problem der dokumentarischen Kohärenz aufwerfen. Konsultieren Sie unverzüglich einen Anwalt, um dieser Situation vorzubeugen.
Sie beginnen Ihren befristeten Aufenthalt
Sie verfügen über die nötige Zeit, um Ihre Solvenzstrategie zu wählen und vorzubereiten. Wenn Sie sich für den Weg über den RUC entscheiden, eröffnen Sie ihn innerhalb der ersten 12 Monate Ihres befristeten Aufenthalts, um zum Zeitpunkt des Übergangs zum Daueraufenthalt über eine ausreichende Steuerhistorie zu verfügen.
Ihren Übergang zum Daueraufenthalt vorbereiten
Jede Akte ist anders. Der Solvenznachweis hängt von Ihrem befristeten Aufenthaltsprofil, Ihren Einkommensquellen und Ihrer steuerlichen Lage ab. Einen Gesamtüberblick über den Werdegang finden Sie in unserem vollständigen Leitfaden zum Daueraufenthalt. Eine von einem paraguayischen Anwalt durchgeführte Aktenprüfung ermöglicht es, Ihre Umwandlung vor der Antragstellung abzusichern.
Bereiten Sie Ihren Daueraufenthalt sorgenfrei vor
Unsere Experten prüfen Ihre Akte und ermitteln den für Ihre Situation passenden Solvenzweg vor der Antragstellung bei der DNM.
Beratungstermin vereinbarenHäufig gestellte Fragen
Die Resolution ist seit Juni 2026 in Kraft. Nach diesem Datum eingereichte Akten sind unmittelbar betroffen. Für bereits in Bearbeitung befindliche Akten hängt die Situation vom Bearbeitungsstand ab. Im Zweifelsfall kann ein bei der DNM zugelassener Anwalt den Status Ihrer Akte und deren Betroffenheit von den neuen Anforderungen prüfen.
Das Gesetz Nr. 6984/22 und die Resolution DNM N° 407/2026 legen keine Mindesteinkommensgrenze fest. Die DNM prüft, ob die Dokumente eine tatsächliche und regelmäßige Tätigkeit belegen, die mit dem beim befristeten Aufenthalt angegebenen Profil kohärent ist. Die praktisch zu erwartenden Schwellenwerte werden schrittweise durch die Ausführungsbestimmungen präzisiert.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Ausländische Kontoauszüge, die regelmäßige und mit einer Dienstleistungstätigkeit kohärente Zahlungsströme zeigen, können akzeptiert werden, sofern sie im Ausstellungsland apostilliert und von einem amtlichen paraguayischen Übersetzer ins Spanische übersetzt sind. Sie müssen von Verträgen oder Bescheinigungen begleitet werden, die die Art der Einkünfte präzisieren. Der mit der Akte betraute Anwalt muss diese Ersetzung vor der Antragstellung validieren.
Nach Maßgabe des Gesetzes Nr. 6984/22 ist der Antragsteller, sofern der Antrag mindestens 90 Tage vor Ablauf der befristeten Aufenthaltskarte gestellt wird, rechtlich befugt, während der gesamten Bearbeitungsdauer in Paraguay zu bleiben. Ihm wird eine Eingangsbestätigung ausgehändigt, die als Nachweis eines ordnungsgemäßen Aufenthalts gilt. Nach Ablauf dieser Frist wird die Lage unregelmäßig.
Die Akte kann an den Schaltern der DNM in Asunción, Ciudad del Este oder Encarnación sowie bei bestimmten mobilen Einsatzgruppen eingereicht werden. Für die Einreichung ist die physische Anwesenheit erforderlich. Die Bearbeitungszeiten betragen derzeit durchschnittlich drei bis sechs Monate nach Annahme der Akte.
Paul Albert
Freedom & Finance Advisor
Doktor des Internationalen Rechts
“Only small men fear small writings. — Pierre-Augustin Caron de Beaumarchais”
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Konsultieren Sie einen qualifizierten Fachmann, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
